Für den Umzug ins Eigenheim planst du am besten drei Monate Vorlauf ein. So lange dauert in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist deiner Mietwohnung. Mit einem Zeitplan in Wochen, einem Übergabeprotokoll und einer guten Checkliste behältst du auch in dieser vollen Phase den Überblick.
Der Umzug ist die vierte Etappe unserer Serie Der Weg ins Eigenheim. Hier findest du alle Schritte vom Kündigen bis zur ersten Nacht im neuen Zuhause, dazu Hinweise zu Kosten und Steuern.
Wann musst du deine Mietwohnung kündigen?
Als Mieter kannst du einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Frist von knapp drei Monaten kündigen. Laut § 573c BGB ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigung muss nach § 568 BGB schriftlich erfolgen.
Nehmen wir an, deine Kündigung geht spätestens am dritten Werktag im Oktober beim Vermieter ein. Dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des 31. Dezember. Entscheidend ist, wann die Kündigung ankommt, nicht wann du sie abschickst. Plane deshalb ein paar Tage Puffer ein.
Kündige erst, wenn der Übergabetermin für dein Eigenheim feststeht. Beim Kauf bekommst du die Schlüssel in der Regel erst, wenn der Kaufpreis gezahlt ist. Welche Kosten rund um den Kauf sonst noch anfallen, erklärt unser Artikel zu den Kaufnebenkosten in Deutschland.
Prüfe außerdem deinen Mietvertrag. Manche Verträge enthalten einen befristeten Kündigungsverzicht oder eine feste Laufzeit. Dann gelten andere Regeln. Im Zweifel hilft dir ein Mieterverein oder die Verbraucherzentrale.
Kurz gesagt: Schriftlich kündigen, bis zum dritten Werktag, und erst nach festem Übergabetermin.
Herz
Du willst so schnell wie möglich ins eigene Haus. Der Gedanke, noch Monate in der alten Wohnung zu sitzen, während das neue Zuhause wartet, ist schwer auszuhalten.
Verstand
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Mieter knapp drei Monate. Kündigst du erst nach der Übergabe, zahlst du in dieser Zeit Miete und Kreditrate gleichzeitig. Mit einer frühen, gut abgestimmten Kündigung hältst du diese Doppelbelastung klein.
| Posten | Monatlich | Für 2 Monate |
|---|---|---|
| Miete der alten Wohnung | 1.000 € | 2.000 € |
| Kreditrate für das Eigenheim | 1.500 € | 3.000 € |
| Summe | 2.500 € | 5.000 € |
Die Beträge sind frei gewählt. Setz deine eigenen Zahlen ein und plane die Überschneidung in deinem Budget mit ein.
Wie sieht der Zeitplan für den Umzug aus?
Ein guter Umzugszeitplan beginnt etwa drei Monate vor dem Umzugstag. Die folgende Tabelle zeigt dir, was wann ansteht. Verschiebe die Punkte nach deinem eigenen Übergabetermin.
| Zeitpunkt | Was ansteht |
|---|---|
| 12 Wochen vorher | Übergabetermin für das Haus klären, Mietwohnung kündigen, Umzugsbudget festlegen |
| 10 Wochen vorher | Entscheiden: Umzugsfirma oder selbst, Angebote einholen, Urlaub beantragen |
| 8 Wochen vorher | Umzugsfirma oder Transporter buchen, Helfer fragen, Renovierung planen |
| 6 Wochen vorher | Ausmisten, Kartons besorgen, Halteverbotszone bei der Stadt beantragen |
| 4 Wochen vorher | Strom, Gas und Internet für die neue Adresse klären, Nachsendeauftrag einrichten |
| 2 Wochen vorher | Nicht benötigte Dinge packen, Übergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren |
| 1 Woche vorher | Kartons beschriften, Werkzeug und Erste Hilfe bereitlegen, Kühlschrank leeren |
| Umzugstag | Zählerstände im Haus notieren, Transport begleiten, Schäden sofort melden |
| Bis 2 Wochen danach | Beim Bürgeramt anmelden, Adresse überall ändern, Wohnung übergeben |
Für das Anmelden beim Bürgeramt hast du nach dem Einzug zwei Wochen Zeit. So steht es in § 17 Bundesmeldegesetz. Was nach dem Einzug sonst noch wichtig ist, findest du im Artikel Nach dem Einzug: ummelden und versichern.
Kurz gesagt: Drei Monate Vorlauf, klare Wochenschritte und das Anmelden innerhalb von zwei Wochen.
Umzugsfirma oder selbst umziehen?
Ob du eine Umzugsfirma beauftragst oder selbst umziehst, hängt von deinem Budget, deinen Helfern und der Menge an Hausrat ab. Beides hat Vorteile. Wichtig ist, dass du die Entscheidung früh triffst.
Umzugsfirma: was dafür und was dagegen spricht
Dafür
- Profis tragen, packen und transportieren, du sparst Kraft und Zeit.
- Die Firma haftet für Schäden, die sie verursacht.
- Möbelabbau und Möbelaufbau lassen sich mitbuchen.
- Die Arbeitskosten können die Steuer senken.
Dagegen
- In der Regel teurer als ein Umzug mit Freunden.
- Wunschtermine musst du früh buchen.
- Unseriöse Anbieter locken mit Billigpreisen und verlangen später mehr.
Worauf du bei einer Umzugsfirma achtest
Die Verbraucherzentrale rät, mehrere schriftliche Angebote einzuholen. Seriöse Firmen schauen sich deinen Hausrat vorher an. Der Kostenvoranschlag sollte alle Einzelleistungen und die Mehrwertsteuer enthalten, vom Halteverbotsschild bis zur Montage. Ein Festpreis ist meist besser planbar als eine Abrechnung nach Aufwand.
Die Haftung ist gesetzlich begrenzt. Laut Verbraucherzentrale haftet eine Umzugsfirma für von ihr verursachte Schäden in der Regel bis höchstens 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut, geregelt in § 451e Handelsgesetzbuch. Du kannst eine höhere Haftung vereinbaren. Äußerlich erkennbare Schäden meldest du spätestens am Tag nach der Ablieferung, verdeckte Schäden innerhalb von 14 Tagen.
Wenn du selbst umziehst
Beim Umzug in Eigenregie brauchst du einen Transporter, genug Helfer und gute Planung. Frag Freunde und Familie früh an und plane Essen und Getränke ein. Eine Halteverbotszone vor Haus und Wohnung erspart lange Wege. Welche Fristen und Gebühren gelten, erfährst du bei deiner Stadt oder Gemeinde.
Kurz gesagt: Mehrere schriftliche Angebote, Festpreis und klare Absprachen, egal ob mit Firma oder Freunden.
Wie läuft die Schlüsselübergabe mit Protokoll?
Bei jeder Schlüsselübergabe hältst du den Zustand der Räume und die Zählerstände in einem Protokoll fest. Das gilt für das neue Haus genauso wie für die alte Mietwohnung.
Bei der Mietwohnung ist das Protokoll dein wichtigster Beleg. Der Deutsche Mieterbund bietet dafür eine Vorlage an, mit der du den Zustand der Wohnung beim Einzug und beim Auszug festhältst. Vermieter und Mieter unterschreiben das Protokoll gemeinsam. Unterschreibe nur, was du auch so gesehen hast.
Nimm zur Übergabe am besten eine zweite Person mit. Fotografiere alle Räume und die Zähler mit Datum. Notiere, wie viele Schlüssel du zurückgibst, und lass dir das bestätigen.
Auch beim Haus lohnt sich ein kurzes Protokoll mit dem Verkäufer. Halte Zählerstände für Strom, Gas und Wasser fest, dazu die Anzahl der Schlüssel und offensichtliche Mängel. Stehen noch Arbeiten an, hilft dir unser Artikel Renovieren vor dem Einzug.
Kurz gesagt: Protokoll, Fotos, Zählerstände und Schlüsselzahl, bei jeder Übergabe und immer schriftlich.
Kannst du Umzugskosten von der Steuer absetzen?
Bei einem privaten Umzug kannst du die Arbeitskosten einer Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen. Das Bundesfinanzministerium zählt Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen ausdrücklich zu den begünstigten Leistungen.
Die Steuer sinkt dann um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung ist eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Anbieters. Barzahlung reicht nicht. Begünstigt sind nur Arbeitskosten, Material wie Kartons zählt nicht.
Auch Handwerkerleistungen können sich lohnen, etwa der Aufbau der Küche. Hier sinkt die Steuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Das gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, etwa mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss. Laut Bundesfinanzministerium gehört das neue Haus schon zu deinem Haushalt, wenn du es gekauft hast und tatsächlich dorthin umziehst. Auch Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung können zählen, wenn sie in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug stehen.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Rechnung der Umzugsfirma gesamt | 2.400 € |
| davon Arbeitskosten laut Rechnung | 1.800 € |
| Steuerermäßigung (20 % der Arbeitskosten) | 360 € |
Die Beträge sind ein Beispiel. Wichtig ist, dass die Arbeitskosten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind.
Ziehst du aus beruflichen Gründen um, können die Kosten stattdessen als Werbungskosten zählen. Doppelt geltend machen darfst du sie nicht. Das ist keine Steuerberatung. Kläre deinen Fall am besten mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.
Kurz gesagt: Rechnung aufheben, überweisen und die Arbeitskosten getrennt ausweisen lassen.
Bekommst du für den Umzug frei?
Ob du für einen privaten Umzug bezahlt freibekommst, hängt vor allem von deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. Einen pauschalen Anspruch auf Sonderurlaub solltest du nicht voraussetzen. Manche Verträge sehen einen freien Tag vor, andere nicht.
Schau deshalb frühzeitig in deine Unterlagen und sprich mit deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung. Findet sich keine Regelung, planst du den Umzug am besten mit regulären Urlaubstagen oder legst ihn auf ein Wochenende.
Kurz gesagt: Früh nachfragen und im Zweifel Urlaub einplanen.
Die große Checkliste für den Umzug ins Eigenheim
Umzug ins Eigenheim: alles im Blick
- Übergabetermin für das Haus mit dem Verkäufer abstimmen
- Mietvertrag auf Laufzeit und Kündigungsverzicht prüfen
- Mietwohnung schriftlich kündigen, spätestens am dritten Werktag des Monats
- Umzugsbudget und Doppelbelastung aus Miete und Kreditrate einplanen
- Mehrere schriftliche Angebote von Umzugsfirmen einholen oder Helfer organisieren
- Urlaub oder freien Tag beim Arbeitgeber klären
- Halteverbotszone rechtzeitig bei der Stadt beantragen
- Ausmisten, verkaufen, verschenken oder spenden
- Kartons besorgen und nach Räumen beschriften
- Strom, Gas, Wasser und Internet für die neue Adresse klären
- Nachsendeauftrag einrichten
- Übergabeprotokoll für Haus und Mietwohnung vorbereiten
- Zählerstände in Haus und Wohnung notieren und fotografieren
- Werkzeug, Erste Hilfe, Leuchtmittel und Putzsachen griffbereit packen
- Schäden am Umzugsgut sofort, verdeckte Schäden innerhalb von 14 Tagen melden
- Innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden
- Neue Adresse an Bank, Arbeitgeber, Versicherungen und Behörden melden
- Alle Rechnungen für die Steuererklärung aufbewahren
Für die Zeit nach dem Einzug haben wir einen eigenen Artikel: Das erste gemeinsame Zuhause einrichten.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist für meine Mietwohnung?
Laut § 573c BGB kündigst du als Mieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Das sind knapp drei Monate. Prüfe aber deinen Mietvertrag auf einen Kündigungsverzicht oder eine feste Laufzeit.
Wann sollte ich mit der Umzugsplanung beginnen?
Beginne etwa drei Monate vor dem Umzugstag. So passt die Kündigungsfrist deiner Mietwohnung, und du hast genug Zeit für Angebote, Helfer und Behördengänge. Wer früh bucht, hat mehr Auswahl bei den Terminen.
Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
Ins Übergabeprotokoll gehören der Zustand aller Räume, sichtbare Mängel, die Zählerstände und die Anzahl der Schlüssel. Beide Seiten unterschreiben es. Fotos mit Datum ergänzen das Protokoll sinnvoll.
Wie viel Steuern spare ich mit einer Umzugsfirma?
Bei einem privaten Umzug senkt die Umzugsfirma deine Steuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung. Materialkosten zählen nicht.
Wer haftet, wenn die Umzugsfirma etwas beschädigt?
Die Umzugsfirma haftet für Schäden, die sie verursacht, laut Verbraucherzentrale in der Regel bis 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Eine höhere Haftung kannst du vereinbaren. Melde sichtbare Schäden sofort und verdeckte innerhalb von 14 Tagen.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung, gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Justiz: § 35a EStG Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen, gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen: Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 9. November 2016, veröffentlicht vom Landesfinanzministerium im Steuerportal MV, steuerportal-mv.de
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Umzugsunternehmen: So fallen Sie nicht auf Umzugsabzocker rein, verbraucherzentrale.de
- Deutscher Mieterbund: Infos und Formulare mit Wohnungsübergabeprotokoll, mieterbund.de



