Nach dem Einzug hast du zwei Wochen Zeit, dich bei der Meldebehörde anzumelden. Als Eigentümer füllst du die Wohnungsgeberbestätigung dafür selbst aus. Danach folgen Zählerstände, Strom und Gas, Rundfunkbeitrag, Auto und die Versicherungen, allen voran die Wohngebäudeversicherung.

Die Kartons stehen noch im Flur, doch diese Aufgaben warten nicht. Hier findest du alles in einer sinnvollen Reihenfolge, mit Fristen und einer Checkliste. Damit schließt du die Etappe Einziehen auf dem Weg ins Eigenheim ab. Den Umzug selbst planst du mit unserer Checkliste für den Umzug ins Eigenheim.

Wie meldest du dich nach dem Einzug um?

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. So steht es in § 17 des Bundesmeldegesetzes. Die Frist beginnt mit dem Einzug, nicht mit dem Kaufvertrag oder der Schlüsselübergabe.

Nehmen wir an, ihr bekommt die Schlüssel am 1. März und zieht am 8. März ein. Dann müsst ihr euch bis zum 22. März angemeldet haben. Termine beim Bürgeramt sind in vielen Städten knapp. Buch deshalb schon vor dem Umzug einen Termin.

Zur Anmeldung brauchst du deinen Ausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung. Das gilt auch im Eigenheim. Als Eigentümer füllst du die Wohnungsgeberbestätigung einfach für dich selbst aus. Die Stadt München sagt dazu ausdrücklich, dass du auch in diesem Fall eine Bestätigung für dich selbst ausfüllen musst. Manche Städte haben dafür ein eigenes Formular.

Kinder meldest du beim selben Termin mit an. Danach bekommst du die neue Adresse in deinen Personalausweis eingetragen. Wer sich nicht oder zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld.

Kurz gesagt: Zwei Wochen ab Einzug, Ausweis und selbst ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung, dann ist die Anmeldung erledigt.

Was musst du beim Auto ändern?

Nach dem Umzug musst du die neue Adresse unverzüglich bei der Zulassungsstelle eintragen lassen. Das verlangt die Fahrzeugzulassungsverordnung. Bleibst du im selben Zulassungsbezirk, wird nur die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert.

Ziehst du in einen anderen Kreis oder eine andere Stadt, darfst du wählen. Du kannst ein neues Kennzeichen beantragen oder dein bisheriges Kennzeichen behalten. Informiere danach auch deine Kfz Versicherung über die neue Adresse.

Wie meldest du Zähler, Strom und Gas an?

Fotografiere am Tag der Übergabe alle Zähler mit Datum und halte die Stände im Übergabeprotokoll fest. Das gilt für Strom, Gas oder Fernwärme und Wasser. Lass das Protokoll von beiden Seiten unterschreiben. So gibt es später keinen Streit über den Verbrauch.

Melde dich rechtzeitig bei einem Strom und Gasanbieter an. Beziehst du Energie ohne eigenen Vertrag, beliefert dich zunächst der örtliche Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung. Vergleiche danach in Ruhe die Tarife. Für Wasser ist meist die Gemeinde oder das Stadtwerk zuständig, dort meldest du dich ebenfalls an.

Hattest du in der Mietwohnung einen eigenen Stromvertrag, schau dir die Kündigung an. Das Energiewirtschaftsgesetz gibt Haushaltskunden bei einem Umzug ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der bisherige Anbieter darf dir aber anbieten, dich am neuen Wohnort zu den alten Bedingungen weiter zu beliefern. Tipps für niedrige Kosten im neuen Zuhause findest du in unserem Ratgeber Heizkosten im Eigenheim senken.

Kurz gesagt: Zählerfotos am Übergabetag, Versorger rechtzeitig wählen, alten Vertrag prüfen.

Was passiert mit dem Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben. Derzeit sind es 18,36 Euro im Monat (Stand September 2026). Zahlst du schon, änderst du nach dem Umzug einfach deine Adresse über das Onlineformular des Beitragsservice.

Zieht ihr als Paar aus zwei Wohnungen zusammen, zahlt künftig nur noch eine Person. Die andere meldet ihre bisherige Wohnung beim Beitragsservice ab. So zahlt ihr nicht doppelt.

Welche Versicherungen brauchst du im Eigenheim?

Die wichtigste Versicherung für Hauseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung. Sie schützt das Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Viele Banken verlangen vor der Auszahlung des Kredits einen Nachweis über diesen Schutz. Kläre mit Notar und Versicherer, ab wann du selbst versichert sein musst.

Was passiert mit der Versicherung des Verkäufers?

Kaufst du ein bestehendes Haus, geht die Wohngebäudeversicherung des Verkäufers mit allen Pflichten auf dich über. Laut Verbraucherzentrale kannst du sie innerhalb eines Monats nach deiner Eintragung ins Grundbuch kündigen. Vergleiche in dieser Zeit Leistungen und Beiträge. Achte auf eine ausreichende Versicherungssumme, sonst droht eine Unterversicherung.

Warum der Elementarschutz dazugehört

Überschwemmung, Starkregen und andere Elementarschäden sind in einer einfachen Wohngebäudeversicherung oft nicht abgedeckt. Die Verbraucherzentrale hält den Elementarschutz für einen Baustein, der in jede Wohngebäudeversicherung gehört. Starkregen kann schließlich jedes Haus treffen, nicht nur das am Fluss.

Hausrat und Haftpflicht

Deine Hausratversicherung zieht in der Regel mit um. Melde deinem Versicherer die neue Adresse und die neue Wohnfläche, denn im Eigenheim ist sie oft größer. Die private Haftpflichtversicherung deckt meist auch das selbst genutzte Einfamilienhaus ab, frag trotzdem kurz nach. Hast du einen Öltank im Keller, brauchst du eventuell eine zusätzliche Gewässerschadenhaftpflicht.

Kurz gesagt: Wohngebäude mit Elementarschutz zuerst, dann Hausrat und Haftpflicht auf die neue Adresse anpassen.

Herz

Die erste Nacht im eigenen Haus, Pizza auf dem Boden zwischen den Kartons. Du willst jetzt ankommen, nicht Formulare ausfüllen. Diese Tage darfst du genießen.

Verstand

Die Meldefrist beträgt zwei Wochen ab Einzug, und ein Wasserschaden fragt nicht nach deinem Umzugsstress. Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz gehört deshalb vor die erste Nacht geklärt. Der Rest passt in zwei ruhige Abende.

Wann zahlst du die Grundsteuer?

Die Grundsteuer richtet sich nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres. Das regelt § 9 des Grundsteuergesetzes. Im Jahr des Kaufs bleibt deshalb in der Regel der Verkäufer gegenüber der Gemeinde Steuerschuldner.

Frühestens ab dem 1. Januar des Folgejahres wirst du selbst steuerpflichtig, den Bescheid schickt dir dann deine Gemeinde. Im Kaufvertrag ist oft geregelt, dass du dem Verkäufer die Grundsteuer ab Übergabe anteilig erstattest. Schau dort nach und leg dir die Summe zurück. Wie die Grundsteuer in die gesamten Kosten passt, zeigt dir unser Artikel zu den Kaufnebenkosten in Deutschland.

Checkliste: Was ist bis wann zu tun?

Mit dieser Übersicht behältst du die Fristen der ersten Wochen im Blick.

Aufgabe Frist Wo
Anmeldung mit Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug Bürgeramt oder Meldebehörde
Adresse im Fahrzeugschein ändern unverzüglich nach dem Umzug Zulassungsstelle
Zählerstände festhalten am Tag der Übergabe Übergabeprotokoll, Versorger
Strom und Gas anmelden vor dem Einzug Energieanbieter deiner Wahl
Rundfunkbeitrag ändern oder abmelden nach dem Einzug Beitragsservice online
Wohngebäudeversicherung prüfen oder kündigen innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung Versicherer
Hausrat auf neue Wohnfläche anpassen vor oder direkt nach dem Umzug Versicherer
Grundsteuer einplanen frühestens ab dem 1. Januar des Folgejahres Gemeinde

Nach dem Einzug erledigen

  • Termin beim Bürgeramt gebucht
  • Wohnungsgeberbestätigung selbst ausgefüllt und unterschrieben
  • Alle Familienmitglieder angemeldet
  • Adresse im Fahrzeugschein geändert
  • Kfz Versicherung über die neue Adresse informiert
  • Zählerstände fotografiert und im Protokoll notiert
  • Strom, Gas und Wasser angemeldet
  • Alten Stromvertrag gekündigt oder mitgenommen
  • Rundfunkbeitrag umgemeldet, doppelte Wohnung abgemeldet
  • Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz geprüft
  • Hausrat und Haftpflicht auf die neue Adresse angepasst
  • Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse und Familienkasse informiert
  • Nachsendeauftrag für die Post eingerichtet
  • Grundsteuer ab dem Folgejahr eingeplant

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mich nach dem Einzug anzumelden?

Du musst dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Maßgeblich ist der Tag, an dem du tatsächlich einziehst. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld. Buch den Termin beim Bürgeramt deshalb frühzeitig.

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus, wenn mir das Haus gehört?

Du selbst. Als Eigentümer bist du dein eigener Wohnungsgeber und trägst dich entsprechend ein. Manche Städte bieten dafür ein eigenes Formular an. Unterschreibe die Bestätigung und nimm sie zum Termin mit.

Wann muss ich die Wohngebäudeversicherung abschließen?

Am besten, bevor du das Risiko für das Haus trägst. Oft geht es schon mit der Übergabe auf dich über, die Grundbucheintragung folgt erst später. Die Versicherung des Verkäufers geht beim Kauf auf dich über. Du kannst sie innerhalb eines Monats nach der Grundbucheintragung kündigen und wechseln.

Wie viel Rundfunkbeitrag zahle ich im Eigenheim?

Du zahlst einen Beitrag pro Wohnung, derzeit 18,36 Euro im Monat. Wie viele Personen dort leben, spielt keine Rolle. Zieht ihr zusammen, meldet eine Person ihre bisherige Wohnung ab. Die Adresse änderst du online beim Beitragsservice.

Wer zahlt im Kaufjahr die Grundsteuer?

Gegenüber der Gemeinde bleibt im Kaufjahr in der Regel der Verkäufer Steuerschuldner. Die Grundsteuer richtet sich nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres. Im Kaufvertrag wird oft eine anteilige Erstattung ab Übergabe vereinbart. Ab dem Folgejahr bekommst du den Bescheid selbst.

Quellen